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Gewinnspiel

Das Modehaus Weingarten verlost ein stilvolles E-BIKE powered by MAC!

 

Die Fahrrad-Saison ist eröffnet! Die Luft ist milder und der Frühling mit seinen angenehmen Tagen steht vor der Tür! Das lädt förmlich ein eine schöne Runde mit dem Fahrrad zu drehen und die erwachende Natur zu erkunden, oder emmissionsfrei mit guter Laune in die Arbeit zu radeln, ohne sich anstrengen zu müssen. Die hochwertigen E-Bikes der Marke "suhi bikes" bieten angenehmen Fahrkomfort mit einem starken Antrieb und trendiger Retro-Optik. 

Machen Sie mit und gewinnen! Wir verlosen unter allen Kundenkarten-Inhaber:innen eines dieser hochwertigen E-Bikes powered by Mac.

So einfach geht es: Schicken Sie eine E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer vollständigen Adresse und Kundennummer

unter dem Stichwort "Moulin Rouge-Gewinnspiel" an: gewinnspiel@weingarten-koeln.de

Natürlich können Sie auch eine Postkarte mit den oben aufgeführten Angaben schicken an: Weingarten GmbH & Co; Friesenplatz 19; 50672 Köln

 

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Weingarten   "MAC E-Bike Gewinnspiel"
*Teilnahmebedingungen: Das Gewinnspiel wird von Weingarten GmbH & Co. KG durchgeführt.  Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er das Stichwort MAC E-Bike Gewinnspiel- und seine Kundennummer per Mail an gewinnspiel@weingarten-koeln.de, oder eine Postkarte (an Weingarten GmbH &Co, Friesenplatz 19, 50672 Köln) sendet. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Modehaus Weingarten und deren Angehörige. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedinungen behält sich Modehaus Weingarten das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden des Weiteren Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben. Gewonnen hat die Personen, die eine Postkarte oder eine Mail mit dem richtigen Stichwort korrekter und vollständiger Anschrift inkl. Kundennummer ausgefüllt hat und ausgelost wird. Die Gewinner werden schriftlich per Post oder Mail benachrichtigt und können namentlich auf der Weingarten-Webseite/Facebook-Seite veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt der Gewinner sich ausdrücklich einverstanden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist nicht möglich. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
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