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Gewinnspiel

Das Modehaus Weingarten verlost 2 Tickets für "Moulin Rouge! Das Musical" im Kölner Musical Dome !*

MOULIN ROUGE! Das Musical!

Das Musical lässt Baz Luhrmanns oscarprämiertes Meisterwerk auf der Bühne explodieren und lädt das Publikum in eine außergewöhnliche Kulisse ein, die Nachtclub, Theater und Tanzsaal in einem ist. Mit 75 Songs von 165 Komponist:innen feiert Moulin Rouge! Das Musical über 160 Jahre Popmusikgeschichte - von Jack Offenbach bis Lady Gaga - und entfacht ein musikalisches Feuerwerk.

Machen Sie mit und gewinnen! Wir verlosen unter allen Kundenkarten-Inhaber:innen zwei Tickets für eine November-Vorstellung im Musical Dome in Köln.

So einfach geht es: Schicken eine E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer vollständigen Adresse und Kundennummer

unter dem Stichwort "Moulin Rouge-Gewinnspiel" an: gewinnspiel@weingarten-koeln.de

Natürlich können Sie auch eine Postkarte mit den oben aufgeführten Angaben schicken an: Weingarten GmbH; Friesenplatz 19; 50672 Köln

 

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Weingarten   "Moulin Rouge!Das Musical Gewinnspiel"
*Teilnahmebedingungen: Das Gewinnspiel wird von Weingarten GmbH & Co. KG durchgeführt.  Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er das Stichwort -MOULIN ROUGE! DAS MUSICAL Gewinnspiel- und seine Kundennummer per Mail an gewinnspiel@weingarten-koeln.de sendet. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Modehaus Weingarten und deren Angehörige. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedinungen behält sich Modehaus Weingarten das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden des Weiteren Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben. Gewonnen hat die Personen, die eine Postkarte oder eine Mail mit dem richtigen Stichwort korrekter und vollständiger Anschrift inkl. Kundennummer ausgefüllt hat und ausgelost wird. Die Gewinner werden schriftlich per Post oder Mail benachrichtigt und können namentlich auf der Weingarten-Webseite/Facebook-Seite veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt der Gewinner sich ausdrücklich einverstanden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist nicht möglich. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
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